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   OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16   

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OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16 (https://dejure.org/2017,27088)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.02.2017 - 5 U 26/16 (https://dejure.org/2017,27088)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. Februar 2017 - 5 U 26/16 (https://dejure.org/2017,27088)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 28 Abs. 3; StGB § 142
    Ausschluss des Kausalitätsgegenbeweises bei arglistiger Aufklärungspflichtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungsobliegenheit, unverzüglich nachträgliche Feststellungen zu ermöglichen.

  • rechtsportal.de

    VVG
    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung von Aufklärungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Vollkaskoentschädigung nach einem Verkehrsunfall bei Unfallflucht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 415
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16
    Die Obliegenheit besteht auch bei eindeutiger Haftungslage (BGH, Urt. v. 01.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222), denn in der Kaskoversicherung geht es stets auch darum, zu prüfen, ob der Versicherer (teilweise) gemäß § 81 VVG leistungsfrei ist, weil eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit den Unfall verursachte (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175; BGH, Urt. v. 01.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222; Senat, Urt. v. 28.01.2009 - 5 U 424/08 - VersR 2009, 1355; OLG Celle, Schaden-Praxis 2010, 118; OLG Oldenburg, VersR 1996, 746).

    Denn auch die unverzügliche nachträgliche Ermöglichung von Feststellungen gemäß § 142 Abs. 3 StGB kann unter Umständen noch eine Aufklärung der Fahrtüchtigkeit des Fahrers ermöglichen (BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175).

    Innerhalb der Grenzen der Unverzüglichkeit besteht ein Wahlrecht zwischen einer Information des Berechtigten oder der Polizei (§ 142 Abs. 3 StGB; BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175; OLG München, DAR 2014, 469; OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1021).

    Dies muss im Wege einer einzelfallbezogenen Betrachtung des Handelns des Versicherungsnehmers geprüft werden und insbesondere darauf geachtet werden, dass es für die Beurteilung des Handelns des Versicherungsnehmers allein auf den Zeitpunkt ankommt, in dem dieser die Obliegenheit verletzt, hier also die Zeit, zu der der Kläger seiner Pflicht aus § 142 Abs. 2 StGB noch hätte nachkommen können (BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175).

  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16
    Schon in früheren Fassungen der AKB, welche die "Unfallflucht" nicht ausdrücklich als Obliegenheitsverletzung definierten, war anerkannt, dass die vertragliche Aufklärungsobliegenheit, "alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestands und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann", auch die in § 142 StGB strafrechtlich sanktionierten Rechtspflichten umfasste (BGH, Urt. v. 01.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222; Senat, Urt. v. 28.01.2009 - 5 U 424/08 - VersR 2009, 1355).

    Die Obliegenheit besteht auch bei eindeutiger Haftungslage (BGH, Urt. v. 01.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222), denn in der Kaskoversicherung geht es stets auch darum, zu prüfen, ob der Versicherer (teilweise) gemäß § 81 VVG leistungsfrei ist, weil eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit den Unfall verursachte (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175; BGH, Urt. v. 01.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222; Senat, Urt. v. 28.01.2009 - 5 U 424/08 - VersR 2009, 1355; OLG Celle, Schaden-Praxis 2010, 118; OLG Oldenburg, VersR 1996, 746).

  • OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 424/08

    Gewährung von Leistungen aus einer Kraftfahrzeugkaskoversicherung wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16
    Schon in früheren Fassungen der AKB, welche die "Unfallflucht" nicht ausdrücklich als Obliegenheitsverletzung definierten, war anerkannt, dass die vertragliche Aufklärungsobliegenheit, "alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestands und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann", auch die in § 142 StGB strafrechtlich sanktionierten Rechtspflichten umfasste (BGH, Urt. v. 01.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222; Senat, Urt. v. 28.01.2009 - 5 U 424/08 - VersR 2009, 1355).

    Die Obliegenheit besteht auch bei eindeutiger Haftungslage (BGH, Urt. v. 01.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222), denn in der Kaskoversicherung geht es stets auch darum, zu prüfen, ob der Versicherer (teilweise) gemäß § 81 VVG leistungsfrei ist, weil eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit den Unfall verursachte (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175; BGH, Urt. v. 01.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222; Senat, Urt. v. 28.01.2009 - 5 U 424/08 - VersR 2009, 1355; OLG Celle, Schaden-Praxis 2010, 118; OLG Oldenburg, VersR 1996, 746).

  • LG Bonn, 29.10.2013 - 8 S 118/13

    Verkehrsunfall, Obliegenheitsverletzung, Regress

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16
    Je nach den Umständen des Einzelfalles muss berücksichtigt werden, welche Anhaltspunkte für oder gegen eine solche Annahme sprechen (Heß/Höke in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3.Aufl., § 29 Rdn. 323; siehe zu einem zweifelhaften Fall LG Bonn, ZfSch 2014, 215, in dem der Versicherungsnehmer möglicherweise lediglich aus Unachtsamkeit ein parkendes Fahrzeug gestreift hat).
  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 174/09

    Versicherungsrecht: Wiederholung der Belehrung über die Rechtsfolgen einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16
    Arglistig handelt der Versicherungsnehmer nämlich schon dann, wenn er sich bewusst ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Urt. v. 22.06.2011 - IV ZR 174/09 - VersR 2011, 1121).
  • BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 28/86

    Rechtsfolgen der Unfallflucht in der Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16
    Die Strafvorschrift entfaltet einen Schutzreflex für das Aufklärungsinteresse der Kraftfahrzeugversicherung, weil das Ergebnis polizeilicher Ermittlungen mittelbar auch dieser zugutekommt (BGH, Urt. v. 15.04.1987 - Iva ZR 28/86 - VersR 1987, 657).
  • OLG München, 25.04.2014 - 10 U 3357/13

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung der Obliegenheit zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16
    Innerhalb der Grenzen der Unverzüglichkeit besteht ein Wahlrecht zwischen einer Information des Berechtigten oder der Polizei (§ 142 Abs. 3 StGB; BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175; OLG München, DAR 2014, 469; OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1021).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2002 - 12 U 223/01

    Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Kaskoversicherung: Unterrichtung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16
    Innerhalb der Grenzen der Unverzüglichkeit besteht ein Wahlrecht zwischen einer Information des Berechtigten oder der Polizei (§ 142 Abs. 3 StGB; BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175; OLG München, DAR 2014, 469; OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1021).
  • OLG Oldenburg, 21.06.1995 - 2 U 105/95

    Kfz-Haftpflichtversicherung; Leistungsfreiheit; Unfallflucht;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16
    Die Obliegenheit besteht auch bei eindeutiger Haftungslage (BGH, Urt. v. 01.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222), denn in der Kaskoversicherung geht es stets auch darum, zu prüfen, ob der Versicherer (teilweise) gemäß § 81 VVG leistungsfrei ist, weil eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit den Unfall verursachte (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175; BGH, Urt. v. 01.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222; Senat, Urt. v. 28.01.2009 - 5 U 424/08 - VersR 2009, 1355; OLG Celle, Schaden-Praxis 2010, 118; OLG Oldenburg, VersR 1996, 746).
  • OLG Hamm, 28.02.2018 - 20 U 188/17

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Unfallflucht des

    Der Senat teilt die Einschätzung, dass die allgemeine Annahme, bei jedem Verkehrsunfall, bei dem sich der Fahrer von der Unfallstelle entfernt oder nachträgliche Feststellungen nicht ermöglicht, bestehe eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine alkohol- bzw. betäubungsmittelbedingte Verkehrsuntüchtigkeit des Fahrers, zu weitgehend ist (ebenso Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 01.02.2017 - 5 U 26/16, r+s 2017, 470, Rn. 44).
  • OLG Celle, 25.04.2019 - 8 U 210/18

    Ansprüche aufgrund eines behaupteten Wildunfalls; Ersatz anteiliger

    Dafür ist die gerichtliche Überzeugung erforderlich, dass der Versicherungsnehmer sich zu dem Zeitpunkt, zu dem er seine Pflichten nach § 142 StGB erfüllen musste, bewusst den im Interesse des Versicherers liegenden Feststellungen entzogen hat (vgl. OLG Saarbrücken, r+s 2017, 470, 471).
  • OLG Saarbrücken, 02.09.2020 - 5 U 94/19

    1. Verweigert sich der anwaltlich vertretene Versicherungsnehmer im

    Dies muss im Wege einer einzelfallbezogenen Betrachtung des Handelns des Versicherungsnehmers geprüft werden (Senat, Urteil vom 01.02.2017 - 5 U 26/16 - VersR 2018, 415).

    Vielmehr ist es der Arglist gleichzustellen, wenn der Versicherungsnehmer sich der Notwendigkeit, die Obliegenheit korrekt zu erfüllen, verschließt, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden (Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG, 6. Auflage 2019, § 28 Rdn. 104), auch wenn er dem Versicherer seine Verweigerungshaltung unverhohlen kommuniziert, etwa indem er dessen Fragen hartnäckig unbeantwortet lässt (vgl. Senat, Urteil vom 01.02.2017 - 5 U 26/16 - VersR 2018, 415: Verweigern der Benennung des Fahrers eines beschädigten Fahrzeugs nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) oder indem er ihm eine (Nach-)Untersuchung des versicherten Gegenstands verwehrt (OLG Hamm, VersR 2017, 1332: Weigerung des Versicherungsnehmers, das versicherte Fahrzeug nach einem behaupteten Teilediebstahl und nach einer ersten Dekra-Begutachtung nochmals untersuchen zu lassen).

  • LG Stuttgart, 16.02.2022 - 4 S 276/20

    Kausalitätsgegenbeweis beim Kfz-Haftpflichtregress: Anforderungen an den

    Dies ist vorliegend so pauschal nicht ausreichend (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 06. August 2020 - 12 U 53/20 -, juris; OLG Hamm, a.a.O., 20 U 188/17; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 01. Februar 2017 - 5 U 26/16 -, juris).
  • OLG Saarbrücken, 02.09.2020 - 5 U 94/20

    1. Verweigert sich der anwaltlich vertretene Versicherungsnehmer im

    Dies muss im Wege einer einzelfallbezogenen Betrachtung des Handelns des Versicherungsnehmers geprüft werden (Senat, Urteil vom 01.02.2017 - 5 U 26/16 - VersR 2018, 415 ).

    Vielmehr ist es der Arglist gleichzustellen, wenn der Versicherungsnehmer sich der Notwendigkeit, die Obliegenheit korrekt zu erfüllen, verschließt, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden (Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG , 6. Auflage 2019, § 28 Rdn. 104), auch wenn er dem Versicherer seine Verweigerungshaltung unverhohlen kommuniziert, etwa indem er dessen Fragen hartnäckig unbeantwortet lässt (vgl. Senat, Urteil vom 01.02.2017 - 5 U 26/16 - VersR 2018, 415 : Verweigern der Benennung des Fahrers eines beschädigten Fahrzeugs nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) oder indem er ihm eine (Nach-)Untersuchung des versicherten Gegenstands verwehrt (OLG Hamm, VersR 2017, 1332 : Weigerung des Versicherungsnehmers, das versicherte Fahrzeug nach einem behaupteten Teilediebstahl und nach einer ersten Dekra-Begutachtung nochmals untersuchen zu lassen).

  • OLG Karlsruhe, 20.01.2022 - 12 U 267/21

    Ansprüche aus einem Vollkaskoversicherungsvertrag wegen eines Unfallereignisses

    Der verständige Versicherungsnehmer wird diese Verpflichtung jedenfalls auf den ihm bekannten Straftatbestand der "Unfallflucht"gemäß § 142 Abs. 1 StGB beziehen (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 01.02.2017 - 5 U 26/16, juris Rn. 32).
  • LG Bielefeld, 07.11.2017 - 6 O 283/15

    Erstattung der Reparaturkosten eines Versicherungsnehmers wegen der Beschädigung

    Je nach den Umständen des Einzelfalles muss berücksichtigt werden, welche Anhaltspunkte für oder gegen eine solche Annahme sprechen (Heß/Höke in: Beckmann/Matusche-Beckmann, VersRechts-Handbuch, 3. Aufl., § 29 Rdn. 323; OLG Saarbrücken, Urteil vom 01.02.207 - 5 U 26/16, r+s 2017, 470, beck-online).

    Allein der Umstand eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort stellt kein Indiz für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit dar (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 01.02.2017 - 5 U 26/16).

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